Optiplan Basis2026-08-12T07:42:07+00:00

Mehr finanzieller Spielraum im PKV-Basistarif

Optiplan Basis

  • Ergänzung für Versicherte im Basistarif einer privaten Krankenversicherung
  • Wahlweise Unterstützung für ambulante ärztliche Behandlungen mit BASIS A23 und/oder zahnärztliche Behandlungen mit BASIS Z23
  • Unterstützung bei nachgewiesenen Honorardifferenzen bis zum 2,3-fachen Satz nach GOÄ beziehungsweise GOZ
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Mit OPTIPLAN BASIS ergänzen Sie Ihren PKV-Basistarif bei ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Honorarkosten, die von Ihrer privaten Krankenversicherung nicht vollständig erstattet werden. Je nach gewähltem Baustein kann die nachgewiesene Differenz bis zum 2,3-fachen Satz nach GOÄ beziehungsweise GOZ berücksichtigt werden.

Honorardifferenzen im PKV-Basistarif gezielt ausgleichen

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung bietet eine grundlegende medizinische Absicherung. Dennoch können bei medizinisch notwendigen ambulanten oder zahnärztlichen Behandlungen Honorarkosten entstehen, die von Ihrer privaten Krankenversicherung nicht vollständig erstattet werden.

Mit OPTIPLAN BASIS können Sie für diese nachgewiesenen Honorardifferenzen eine Geldleistung bei der Stiftung OptiSano Unterstützungskasse beantragen. Berücksichtigt wird maximal die tatsächliche Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung.

OPTIPLAN BASIS besteht aus zwei Leistungsbausteinen, die Sie einzeln wählen oder miteinander kombinieren können.

  • OPTIPLAN BASIS A23 unterstützt bei medizinisch notwendigen ambulanten ärztlichen Behandlungen. Berücksichtigt werden kann die Differenz zwischen den von Ihrer privaten Krankenversicherung im Basistarif auf Grundlage eines GOÄ-Faktors von 1,2 erstatteten Honorarkosten und den ordnungsgemäß berechneten Arzthonoraren bis maximal zum 2,3-fachen GOÄ-Satz.

  • OPTIPLAN BASIS Z23 unterstützt bei medizinisch notwendigen ambulanten zahnärztlichen Behandlungen. Berücksichtigt werden kann die Differenz zwischen den von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommenen Honorarkosten und den ordnungsgemäß berechneten zahnärztlichen Honoraren bis maximal zum 2,3-fachen GOZ-Satz.

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Häufige Fragen zu OPTIPLAN BASIS

Was ist OPTIPLAN BASIS?2026-08-06T16:32:51+00:00

OPTIPLAN BASIS ist ein Gesundheitsplan von OptiSano für Versicherte im Basistarif einer privaten Krankenversicherung. Er ermöglicht die Beantragung von Geldleistungen für bestimmte ambulante ärztliche oder zahnärztliche Honorarkosten, die vom PKV-Basistarif nicht vollständig erstattet wurden.

Ist OPTIPLAN BASIS eine private Krankenversicherung?2026-08-06T16:34:18+00:00

Nein. OPTIPLAN BASIS ist keine Krankenversicherung, sondern ein Gesundheitsplan der Stiftung OptiSano Unterstützungskasse. Eine bestehende private Krankenversicherung im Basistarif ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Können BASIS A23 und BASIS Z23 kombiniert werden?2026-08-06T16:36:46+00:00

Ja. Sie können den ambulanten Baustein BASIS A23 und den zahnärztlichen Baustein BASIS Z23 einzeln abschließen oder miteinander kombinieren.

Welche Kosten berücksichtigt BASIS A23?2026-08-06T16:37:13+00:00

BASIS A23 kann bestimmte nachgewiesene Honorardifferenzen bei medizinisch notwendigen ambulanten ärztlichen Behandlungen berücksichtigen. Maßgeblich sind die Bedingungen des Gesundheitsplans und ordnungsgemäß berechnete Honorare bis maximal zum 2,3-fachen GOÄ-Satz.

Welche Kosten berücksichtigt BASIS Z23?2026-08-06T16:37:41+00:00

BASIS Z23 kann bestimmte nachgewiesene Honorardifferenzen bei medizinisch notwendigen ambulanten zahnärztlichen Behandlungen berücksichtigen. Maßgeblich sind die Bedingungen des Gesundheitsplans und ordnungsgemäß berechnete Honorare bis maximal zum 2,3-fachen GOZ-Satz.

Wie hoch ist die mögliche Geldleistung?2026-08-06T16:38:01+00:00

Die mögliche Geldleistung ist auf die tatsächliche und nachgewiesene Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung begrenzt. Andere Erstattungs- oder Kompensationsansprüche müssen zuerst in Anspruch genommen werden.

Welche Wartezeit gilt?2026-08-06T16:38:33+00:00

Die Wartezeit beträgt drei Monate ab Abschluss des Gesundheitsplans. Die Behandlung, für die eine Geldleistung beantragt wird, darf frühestens nach Ablauf dieser drei Monate begonnen haben.

Wer kann OPTIPLAN BASIS abschließen?2026-08-06T16:41:41+00:00

OPTIPLAN BASIS richtet sich an Personen, die in einem Basistarif einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland oder Österreich haben.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?2026-08-06T16:42:28+00:00

Ausgeschlossen sind Erstattungen im Zusammenhang mit psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlungen sowie privatärztliche Wahlleistungen im Krankenhaus, beispielsweise eine Chefarztbehandlung. Kosten, die bereits von der privaten Krankenversicherung oder einer anderen Stelle übernommen wurden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Wie beantrage ich eine Geldleistung?2026-08-06T16:42:58+00:00

Reichen Sie Ihre ärztliche oder zahnärztliche Rechnung zunächst bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Anschließend übermitteln Sie OptiSano die Rechnung zusammen mit der Abrechnung Ihrer Versicherung, aus der der nicht erstattete Betrag hervorgeht. Angaben, die für den Kostennachweis nicht erforderlich sind, können geschwärzt werden.

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