
Mit OPTIPLAN BASIS ergänzen Sie Ihren PKV-Basistarif bei ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Honorarkosten, die von Ihrer privaten Krankenversicherung nicht vollständig erstattet werden. Je nach gewähltem Baustein kann die nachgewiesene Differenz bis zum 2,3-fachen Satz nach GOÄ beziehungsweise GOZ berücksichtigt werden.
Honorardifferenzen im PKV-Basistarif gezielt ausgleichen
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung bietet eine grundlegende medizinische Absicherung. Dennoch können bei medizinisch notwendigen ambulanten oder zahnärztlichen Behandlungen Honorarkosten entstehen, die von Ihrer privaten Krankenversicherung nicht vollständig erstattet werden.
Mit OPTIPLAN BASIS können Sie für diese nachgewiesenen Honorardifferenzen eine Geldleistung bei der Stiftung OptiSano Unterstützungskasse beantragen. Berücksichtigt wird maximal die tatsächliche Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung.